Sonnengarten Solln

Gartenordnung für Mitglieder, Mitwirkende und Besucher

Die Gartenordnung enthält einzelne, verbindliche Verhaltensregeln und Gebote für die Gesellschafter ebenso wie für mitwirkende Angehörige und Besucher des Sonnengartens Solln, die eingehalten werden, um ein gutes Auskommen miteinander und mit der Umgebung zu erreichen sowie der ökologischen Bewirtschaftung und der vollen, regelmäßigen Nutzung Rechnung zu tragen.

 

Allgemein

1. Um zu einem konstruktiven Zusammenwirken zu kommen, wird die Bereitschaft, sich über alles Aktuelle zu informieren, zu Austausch, Engagement, Mitgestaltung der Gemeinschaft, Mitverantwortung, Kooperation, Rücksicht aufeinander und wertschätzendem Umgang miteinander vorausgesetzt.

2. Mitwirkende Freunde, Angehörige und Besucher stellen sich, wenn sie den Garten ohne ein zu ihnen gehöriges Mitglied betreten, bitte bei unbekannten, anwesenden Mitgliedern vor.  

3. Wer Haustiere mitbringt, hat dafür Sorge zu tragen, dass sie nicht in andere Parzellen laufen, irgendwo im Garten ihr Geschäft verrichten, andere Nutzer belästigen oder Schäden verursachen. HUNDE BITTE STETS ANGELEINT LASSEN.

4. Raucher werden um Rücksichtnahme gebeten, Kippen bitte nicht im Garten entsorgen.

5. Für die Anfahrt zum Garten aus ökologischen Gründen nach Möglichkeit Fahrräder oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Bitte bei der Anfahrt mit Autos die Parkflächen vor und gegenüber der Garagenausfahrt der Nachbarn freihalten.

Parzellenbereich

6. Die Mitglieder erklären sich bereit, in der Hauptgartensaison möglichst wöchentlich zum Gärtnern zu kommen.

7. In unserm ökologischen Gemeinschaftsgarten werden auf allen Parzellen ausschließlich Bio-Dünger und Bio-Pflanzenschutzmittel eingesetzt und nach den Methoden des ökologischen Landbaus gearbeitet, auf den Einsatz von Herbiziden und anderen giftigen und chemischen Substanzen wird verzichtet. Jungpflanzen und Saatgut nach Möglichkeit aus biologischer Produktion verwenden. Für die Verbesserung der Erde bitte möglichst torffreie Erde nutzen und Mist aus Zeiten, in denen die Tiere nicht entwurmt oder anderweitig pharmakologisch behandelt wurden.

8. Bitte den Wunsch der Mitglieder nach einem angenehmen Erscheinungsbild des Gartens einbeziehen. Im Mietvertrag mit der Stadt München heißt es: „Der Mieter hält die Fläche in einem Gartenbau üblichen, ordentlichen Zustand, insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass die Fläche nicht mit Unkraut bedeckt und ungepflegt ist.“

9. Die individuelle Auffassung von ökologischem Gärtnern und Gestalten bereichert unsern Garten, macht ihn vielfältig, andererseits möchte auch eine volle produktive Nutzung der Flächen berücksichtigt sein.

10. Bei Urlauben, Krankheit, Überlastung u. ä. bitte für eine Gieß- und Erntevertretung sorgen, oder dem Gartensprecherteam Bescheid geben, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.

11. Kranke Pflanzen und „Unkräuter“, die sich hartnäckig, schnell oder über Flugsamen verbreiten, wie z.B. Ackerwinde, Quecke, stumpfblättriger Ampfer, Ackerdistel, Löwenzahn, Weidenröschen etc., bitte frühzeitig entfernen, deren Blüten auch von Urlaubsvertretungen entfernen lassen. Nicht erwünschte Steine werden von jedem selbst zum Wertstoffhof gebracht, nicht auf den angrenzenden Feldweg.

12. Um die Beschattung der Nachbarparzelle zu vermeiden, bitte hochwachsende Pflanzen ca. 1,00 m von der Parzellengrenze entfernt anpflanzen, bzw. deren Anpflanzung mit den Nachbarn absprechen.

13. Folienfrühbeete, flach oder maximal in Zaunhöhe und in gutem Zustand (Haltbarkeit nur 1-2 Jahre!), können bis Ende Juni verwendet werden (Verlängerung auf Antrag möglich), nach oben offene Plexiglas- oder Holzumrandungen der Beete und Holzkisten, ebenso wie Tomatendächer ganzjährig. Vliese zur Abdeckung der Beete bitte sehr sturmsicher beschweren.

14. Geerntet wird nur auf der eigenen Parzelle. Bitte das Eigentum und die Arbeit anderer Mitglieder respektieren, und deren Parzelle nur nach ausdrücklicher Erlaubnis betreten.

15. Bohnen- und Tomatenstangen und alles nicht Sturmsichere bitte im Herbst entfernen.

16. Pflanzliche Abfälle werden von jedem auf seiner Parzelle zum Mulchen benutzt oder kompostiert. Bitte beim Kompostieren auch kompostierbare Kunststofftüten, -säcke oder -folien vermeiden, da sie sich erst nach ca. 10 Jahren vollständig zersetzt haben. Größere Mengen werden im Wertstoffhof entsorgt.

17. Um mit Wasser sparsam umzugehen, sind nur Gießkannen im Einsatz. Mulchen und Beschattung nutzen, um weniger gießen zu müssen. Im Herbst und Winter ist das Wasser abgestellt.

Gemeinschaftsbereich

18. Um den gemeinschaftlichen Bereich von allen mittragen und gestalten zu lassen, ist es wünschenswert, wenn alle Mitglieder an den Gartenversammlungen, bis zu 3 pro Jahr, teilnehmen und mitwirken, ggfs. über einen Stellvertreter aus den Reihen der Mitglieder oder aus den regelmäßig mitwirkenden Angehörigen.

19. Dort werden auch Gemeinschaftsarbeiten, Arbeitsgruppen oder gemeinsame Aktionsstunden beschlossen, an denen sich alle Gesellschafter beteiligen. Die Gemeinschaftsarbeiten werden von den dafür eingetragenen Mitgliedern in Eigenverantwortung und eigener Regie ausgeführt.

20. Gerätehäuschen, Häuschenanbau, Gemeinschaftsflächen, ebenso wie die eigene Parzelle, werden aufgeräumt hinterlassen und Müll mit nach Hause genommen, Dreck im Gerätehäuschen vermieden.

21. Bei der Benutzung des Werkzeugs und der Gartengeräte bitte darauf achten, dass sie in gutem Zustand bleiben. NACH IHREM GEBRAUCH BITTE ANS REINIGEN DENKEN und sie an den dafür vorgesehenen Ort zurückstellen. Beschädigungen, Reparaturbedarf bitte dem Gartensprecherteam melden oder anonym auf der Tafel eintragen. Defektes Gerät bitte im Häuschen lassen, es wird von der Gemeinschaft repariert oder ersetzt. Unsere Gemeinschaftsgeräte sind nur für den Gebrauch im Sonnengarten bestimmt und nicht ausleihbar. Als Letzter im Garten das Gerätehäuschen und das Gartentor bitte gut verschließen.
Rasenmäher und lärmende Geräte bitte mit Rücksicht auf die Nachbarn nur, wie in München vorgeschrieben, an Werktagen (Mo. – Sa.) von 8-12 und 15-18 Uhr betätigen.

22. Die Wege zwischen den Parzellen werden von den Anrainern gepflegt, regelmäßig entkrautet oder gemäht, von großen Stolpersteinen freigehalten und mit max. 1 -2 cm dicken Steinchen befestigt, so dass die Wege nicht matschig werden. 

23. Den Zaun bitte ringsherum zu seiner Stabilität von Belastung freihalten. Bei der Gestaltung des Bereichs am Zaun entlang bedenken, dass er als Visitenkarte unseres Gartens wahrgenommen wird.

24. Bitte Wasserhähne wieder gut verschließen, beim Nachfüllen der Wassertonnen und -container ein Überlaufen verhindern.

25. Der Gemeinschaftsplatz mit seinen Sitzgelegenheiten lädt alle Mitglieder ein, sich dort für Mahlzeiten und Treffen mit anderen Mitgliedern, Freunden und Angehörigen niederzulassen, für größere private Feste ist unser relativ kleiner Garten nicht geeignet. Grillen bitte nur auf dem Gemeinschaftsplatz.

26. Nach Gebrauch der Gartenmöbel bitte Bänke zum Regenschutz schräg stellen oder eine Regenhaube über die Sitzgarnituren ziehen, damit sie uns länger erhalten bleiben.

Überprüfung

27. Diese Gartenordnung wird regelmäßig vor Beginn eines Gartenjahres überprüft und den aktuellen Gesellschafterbeschlüssen entsprechend angepasst.

 

Stand: 15.02.2020